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Informationen für Verbraucher


"Die neue Verordnung wird sicher zu einer besseren Information der Kunden beitragen.
Mit der alten Regelung wurde jede Menge Schindluder getrieben.
Die Hersteller haben eine gesundheitsfördernde Wirkung für Produkte suggeriert, die gar nicht vorhanden ist.
"

Armin Valet, Verbraucherzentrale Hamburg
(Hamburger Abendblatt, 29.06.07)

 

Von Verbraucherschutzorganisationen wird die Verordnung begrüßt.

Viele Werbeslogans müssen überarbeitet werden - einige werden verschwinden.

Beispiel: Kakaopulver "mit Vitaminen und Traubenzucker"

Ein Kakaopulver mit vielleicht 5 Vitaminen und einem Zuckergehalt von über 80 % kann nicht mehr als "Fitness"-Produkt bezeichnet oder mit "lebenswichtigen Vitaminen" gekennzeichnet werden. Zudem muss ein Warnhinweis aufgrund des hohen Zuckeranteils angebracht werden.

Schlau wie Brot? - Zeitungsartikel zum Download (3,2 MB)