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gesundheitsbezogene Angaben

Die Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaftsliste nach Art. 13.1  mit den zugelassenen "allgemeinen" Health Claims ist erst zum 31.10.2010 vorgesehen. Es gibt aber bereits Gutachten der EFSA, die als Grundlage für zukünftige Entscheidungen dienen werden.

Zu Anträgen nach Art. 13.5 und Art. 14 liegen bereits Entscheidungen der EU-Kommission vor und sind im Gemeinschaftsregister einsehbar.

25.02.2010:   Zweite Reihe von Gutachten der EFSA zu Art. 13.1 veröffentlicht

Die EFSA hat eine zweite Reihe von Gutachten zu den "allgemeinen Funktionen" veröffentlicht. Nur ca. 5 % der Angaben wurden akzeptiert.

weitere Informationen zu den "negativen Health Claims"  -  Teil 2

01.10.2009:   Erste Gutachten der EFSA zu Art. 13.1

Die EFSA hat ihre erste Reihe von Gutachten zu der Liste gesundheitsbezogener Angaben über „allgemeine Funktionen“ veröffentlicht, die zuvor von den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammengestellt worden war. Sachverständige des EFSA-Gremiums für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien haben die wissenschaftlichen Belegdaten zu mehr als 500 Angaben ausgewertet. Die Gutachten werden als Grundlage für künftige Entscheidungen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Zulassung von gesundheitsbezogenen Angaben dienen.

Die Gutachten enthalten wissenschaftliche Empfehlungen zu 523 gesundheitsbezogenen Angaben, die sich auf mehr als 200 Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile beziehen, darunter z. B. Vitamine und Mineralstoffe, Ballaststoffe, Fette, Kohlenhydrate, „probiotische“ Bakterien und pflanzliche Stoffe.

Nur für ungefähr ein Drittel der Angaben ist die Bewertung positiv ausgefallen, da ausreichende wissenschaftliche Belege zu den gesundheitsbezogenen Angaben vorlagen. Diese Angaben betreffen hauptsächlich Vitamine und Mineralstoffe, aber auch diätetische Ballaststoffe und Fettsäuren zum Aufrechthalten angemessener Cholesterinspiegel, sowie zuckerfreies Kaugummi für die Zahnpflege.

Ein Negativ-Beispiel: Die Zusammenhänge zwischen Glucosamin, Chrondroitin und Grünlippmuschel-Extrakt und der Stärkung von Gelenken wurden als wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert eingestuft.

weitere Informationen zu den "negativen Health Claims"

Bei fast der Hälfte der negativen Bewertungen war die Substanz, auf die sich eine bestimmte Angabe bezog, nur unzureichend beschrieben, was beispielsweise bei „probiotischen“ Bakterien und pflanzlichen Stoffen der Fall ist. Ohne eindeutige Beschreibung einer Substanz konnte das Gremium nicht überprüfen, ob sich der wissenschaftliche Nachweis, welcher der EFSA vorlag, und die gesundheitlichen Vorteile auf dieselbe Substanz bezogen.

 

21.01.2009:   "Arbeitspapier" der EFSA zu Art. 13.1

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 21.01.2009 eine Liste (Datenbank) von 4.185 Health Claims veröffentlicht, die im Hinblick auf einen Eintrag in die Europäische Gemeinschaftsliste nach Art. 13 weiter geprüft werden.

Die Vorgeschichte:

Im Jahr 2008 hatten die europäischen Mitgliedstaaten über 44.000 Claims (gesundheitsbezogene Angaben) zur Bewertung an die EU-Kommission nach Brüssel eingereicht. Nach der Bewertung dieser "Wunschliste" wurden 4.185 Claims zur Prüfung der EFSA vorgelegt.

Die EFSA kritisiert nun nach einer ersten wissenschaftlichen Prüfung in ihrem "Arbeitspapier", dass z.B. viele Anwendungsbereiche unklar, Formulierungen zu ungenau und vielen Inhaltsstoffe nur unzureichend beschrieben sind.

So soll es weiter gehen:

Die ersten 1.000 Claims aus dem "Arbeitspapier" sollen nun bis Juli 2009 bewertet werden. Gut 500 weitere gesundheitsbezogenen Angaben sind dann bis bis November 2009 an der Reihe und für den Rest gibt es noch kein Datum.

Fazit:

Es handelt sich bei dem "Arbeitspapier" der EFSA um ein internes Dokument ohne einen rechtlich verbindlichen Status. Dennoch können daraus wertvolle Informationen entnommen und Schlußfolgerungen gezogen werden.