Informationen für Hersteller/Händler
"Vorher durften wir alles machen, was nicht verboten war. Jetzt dürfen wir nichts mehr machen, was nicht explizit erlaubt ist.
Dieses Verbotsprinzip ist weltweit einmalig und bürdet den Unternehmen sehr viel auf. Es ist ein sehr bürokratischer Ansatz.
Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe kann das zum Problem werden."
Peter Loose, Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde
(Financial Times Deutschland, 29.06.2007)
Hinsichtlich der Kennzeichnung, Beschreibung und Werbung werden durch die Verordnung für Lebensmittel, Nahrungs- ergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel tiefgreifende Neuerungen vorgeschrieben, die jeden Lebensmittelunternehmer (Hersteller und Vertreiber) betreffen.
Durch die Verordnung unterliegen nicht nur Werbeaussagen, sondern auch Markennamen, Produktbezeichnungen, Bilder und graphische Darstellungen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben unterliegen jetzt detaillierten Anforderungen, die zum Teil schon abschließend geregelt, überwiegend jedoch erst von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgelegt werden müssen.
Für die Einhaltung der Verordnung sind die Lebensmittelunternehmer selbst verantwortlich. Werden die Vorschriften nicht fristgerecht umgesetzt, können die zuständigen Überwachungsbehörden mit neuen Argumenten die Herstellung und Inverkehrbringung von Produkten untersagen.