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Informationen zu den Claims


Es dürfen nur nährwert- und gesundheitsbezogene Angabern verwendet werden, die  im Gemeinschaftsregister gelistet und damit zugelassen sind.

Das Gemeinschaftsregister

Gemäß Art. 20 der Verordnung wurde von der Europäischen Kommission ein Gemeinschaftsregister (Community Register of nutrition and health claims made on food) eingerichtet.
 
Wichtiger Hinweis: Das Register enthält noch nicht alle Sektionen und wird regelmäßig aktualisiert.
 
Als Grundlage für Entscheidungen der EU-Kommission dienen Veröffentlichungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFDS), die im Register of Questions eingesehen werden können. Auf der Basis dieser EFSA-Dokumente können Prognosen für zukünftige Einträge ins Gemeinschaftsregister und damit neue zugelassene Claims getroffen werden.
 

Gerne stehen wir Ihnen für individuelle Recherchen im Register und in den zu Grunde liegenden wissenschaftlichen Dokumenten zur Verfügung.
 

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Nutrition Claims

Die nährwertbezogenen Angaben sind bereits detailliert geregelt.

Health Claims

Die gesundheitsbezogenen Angaben werden in die folgenden Gruppen eingeteilt:

Artikel-13.1-Claims - Angaben zu bisher in Europa gebräuchlichen "allgemeinen Funktionen" (werden derzeit von EFSA geprüft)

Artikel-13.5-Claims - Angaben im Hinblick auf "neue Wirkungen" (können beantragt werden)

Artikel-14.1a-Claims - Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos (können beantragt werden)

Artikel-14.1b-Claims - Angaben über die Entwicklung oder die Gesundheit von Kindern (können beantragt werden)

Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung im Hinblick auf einen Antrag nach den Artikeln 13.5 und 14 zur Verfügung.